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Dazu muss nur der Impfpass mit dem Nachweis der vollständigen Impfung vorgelegt werden. Die Regelung gilt in ganz Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung hat geimpfte Personen mit negativ getesteten Personen gleichgesetzt. Die Impfung muss allerdings mehr als 14 Tage zurückliegen. Für alle anderen gilt: Firsörbesuch nur mit Vorlage eines negativen Tests der nicht älter als 24 Stunden ist. Außerdem muss auch hier eine FFP2-Maske getragen werden. Eine OP-Maske reicht auch hier nicht mehr aus.