Keine Entscheid zur Klimaneutralität 2030

Stadt bewertet Bürgerbegehren als unzulässig!

22.09.2021 | 07:49 Uhr

Die Stadt Mainz bewertet das Bürgerbegehren der Initiative „MainzZero“ von Anfang Juni 2021 zum „Klimaentscheid Mainz“ als unzulässig. Laut Stadt seien nicht alle Voraussetzungen erfüllt. Die Initiative wollte mit dem Bürgerbegehren erreichen, dass die Stadt bis 2030 klimaneutral wird. Zwar wurde das Quorum, also die Zahl der notwendigen Unterschriften (derzeit 8.116) erreicht, allerdings setzt ein Bürgerbegehren auch immer eine oder mehrere konkrete Fragen zu einer entscheidenden Gemeindeangelegenheit voraus, die im Falle eines Bürgerentscheides mit „Ja“ oder „Nein“ - also einer konkreten Sachentscheidung - zu beantworten ist. Die vorgelegten Fragen seien nicht hinreichend bestimmt formuliert und letztlich erst unter Zuhilfenahme der Begründung konkretisiert. Darüber hinaus ist das Bürgerbegehren unzulässig, da es zeitlich verfristet ist. Die GemO sieht vor, dass ein Bürgerbegehren, welches sich gegen den Beschluss eines Gemeinderates richtet, binnen vier Monaten nach der Beschlussfassung eingereicht sein muss. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Das Begehren richtet sich nämlich gegen einen Votum des Stadtrates vom 25. September 2019, in dem die Feststellung des Klimanotstandes mehrheitlich beschlossen wurde. Den Aktivisten gingen die dort beschlossenen Maßnahmen nicht weit genug. Oberbürgermeister Michael Ebling hat „Mainz Zero“ die Begründung bereits schriftlich mitgeteilt.

Quelle: ADAC