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Die Hochschule Mainz kann ab sofort ihre Professorinnen und Professoren selbst ernennen. Das sogenannte Berufungsrecht wurde jetzt durch den rheinland-pfälzischen Wissenschaftsminister Wolf an die Hochschule vergeben. Bisher musste die Hochschule Vorschläge machen. Berufen wurden die Lehrenden dann durch den Wissenschaftsminister. Zunächst kann die Hochschule jetzt für drei Jahre Ihre Lehrenden selbst ernennen, danach kann das Recht zur Berufung auch dauerhaft an die Hochschule gehen. Das Berufungsrecht sei von herausragender Bedeutung für die strategische Entwicklung und Profilbildung der Hochschule, so die Präsidentin, Prof. Dr. Susanne Weissman.