Feuerwerk - aber Sicher

Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern

28.12.2022 | 06:14 Uhr

In ein paar Tagen ist das Jahr 2022 zu Ende. Zu den vergangenen zwei Jahreswechseln war der Verkauf von Feuerwerk und Böllern verboten, dieses Jahr ist er wieder uneingeschränkt möglich. Deshalb geben die Experten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz in Mainz Tipps zum richtigen Umgang. Die Herstellung und der Gebrauch von selbstgebautem Feuerwerk ist laut LKA strafbar. Auch durch Blindgänger oder Feuerwerskmüll komme es immer wieder zu schweren Verletzungen. Hier soll Abstand zu nicht richtig gezündetem Feuerwerk gehalten und es nicht erneut entzündet werden. Feuerwerkskörper sollen nur auf ebenen Flächen abgeschossen werden. Außerdem dürfen sich keine Hindernisse, wie Bäume oder Balkone, in der Laufbahn befinden. Das Feuerwerk muss immer geprüft sein. Böller und Raketen müssen außerdem eine Registrierungsnummer sowie das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung oder ein gültiges CE-Zeichen haben. Zudem appelliert das LKA möglichst nüchtern Raketen zu zünden. Privates Feuerwerk darf ohne eine Genehmigung nur in der Neujahrsnacht entzündet werden. Das Abbrennen von Feuerwerk ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern verboten.

Quelle: ADAC