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Die Deutsche Umwelthilfe klagt erneut gegen die Stadt Mainz. Das hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation jetzt mitgeteilt. Der europäische Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ werde noch immer in vielen Teilen der Innenstadt überschritten. Die Umwelthilfe kritisiert, dass die Stadt Mainz nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts spätestens ab dem 1. September 2019 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge hätte umsetzen müssen. Die Stadt Mainz versuche, das Ausmaß der Situation vor Ort unter den Tisch fallen zu lassen, so der Chef der Deutschen Umwelthilfe Jürgen Resch. Die Organisation fordert die Umsetzung von Diesel-Fahrverboten spätestens zum 1. Januar 2020. Dazu hat sie nach eigenen Angaben einen Zwangsvollstreckungsantrag eingereicht und zugleich eine neue Klage auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erhoben.