Die Maske bleibt

Zmindest im ÖPNV und in Gesundheitseinrichtungen bleibt in RLP die Maskenfplicht.

28.09.2022 | 16:09 Uhr

Rheinland-Pfalz hält an der Maskenpflicht im ÖPNV und Gesundheitseinrichtungen fest. Darüber hat Gesundheitsminister Clemens Hoch in Mainz informiert. Demnach muss im ÖPNV mindestens eine Medizinische Maske getragen werden, in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt sogar die Pflicht zum tragen einer FFP2-Maske. Darüber hinaus besteht eine Testnachweispflicht für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten sowie für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und stationären Pflegeeinrichtungen. Die Regelungen gelten ab Oktober bis vorerst zum 07. April 2023.

Quelle: ADAC