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Die Maskenpflichtpflicht in den Schulen und im Freien wird gelockert. Das ist das Ergebnis der heutigen Ministerratssitzung. Die beschlossenen Maßnahmen gelten ab Freitag. Das bedeutet ab nächster Woche dann auch eine Erleichterung für die Schülerinnen und Schüler. Denn die müssen dann keine Maske mehr an ihrem Sitzplatz und auf dem Schulhof tragen. Auch die Lehrerinnen und Lehrer sind von der Maskenpflicht befreit. Das gilt aber nur, solange die Inzidenz unter 35 bleibt. Zusätzlich entfällt auch die Maskenpflicht im Freien für Alle. Eine Ausnahme sind dabei aber Warteschlangen. Die Maskenpflicht im Innenbereich wie auch im Einzelhandel und dem ÖPNV, gilt aber weiterhin. Das hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer bekannt gegeben. Die Maske und der Abstand habe sich als effektives Mittel der Pandemiebekämpfung erwiesen, so die Ministerpräsidentin weiter. Bei den festen Sitzplätzen bei Veranstaltungen könne die Maskenpflicht zukünftig auch entfallen. Es bleibe weiterhin Vorsicht geboten. Hier eine Übersicht von weiteren Neuerungen:
- Auch private Feiern sind mit maximal 25 Gästen im Innenbereich mit einem Test möglich. Bei einer Inzidenz unter 50, können auch wieder Feiern mit bis zu 50 Personen im Freien statt finden.
- In der Gastronomie ist das Buffetangebot wieder möglich.
- Bus- und Schiffreisen sind wieder erlaubt und Jugendherbergen und Campingplätze öffnen wieder.
- Auch im Bereich Sport ist wieder einiges erlaubt. Draußen kann wieder in einer Gruppe von bis zu 30 Teilnehmenden und im Innenbereich mit 10 Personen plus Trainer trainiert werden. Bei einer Inzidnez unter 50 können Draußen bis zu 50 Personen und Innen bis zu 20 Personen trainieren. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet.
- Im Amateur- und Profisport sind wieder Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt. Draußen dürfen 250, in Innenräumen 100 Gäste dabei sein. Auch hier gilt bei einer Inzidenz unter 50, im Freien bis 500 und Innen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer. Bei außerschulischer Musik- und Kunstunterricht gelten die selben Regelungen.
- Hallenbäder und Thermen dürfen ebenfalls wieder öffnen.
Über weitere Öffnungsschritte soll in der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung zum 2. Juli beraten werden.