Corona-Fahrplan: Rheinland-Pfalz rudert zurück

Die vor Kurzem beschlossenen Ausnahmen für die Feiertage wurden nochmal abgeändert.

08.12.2020 | 11:53 Uhr

Bund und Länder haben sich erneut zusammengesetzt. Aufgrund der weiterhin hohen Fallzahlen wurden jetzt die Corona-Maßnahmen für die Feiertage nochmal überarbeitet.

Eigentlich sollten sich über die Feiertage 10 Personen aus egal wie vielen Haushalten treffen dürfen. Diese Regelung wurde jetzt auf 10 Personen aus maximal drei Haushalten begrenzt. Außerdem gilt diese Ausnahme nur noch zwischen dem 23. und dem 27. Dezember 2020. An Silvester soll keine Ausnahme mehr gelten. Hier dürfen sich nur noch maximal fünf Leute aus zwei Hausständen treffen.

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz mehr als 200 Infizierte auf 100.000 Bürgerinnen und Bürger betragen, tritt außerdem eine Hotspot-Strategie in Kraft. Diese beinhaltet eine strengere Kontaktbegrenzung: Ein Hausstand plus zwei Personen aus nur noch einem weiteren Hausstand. Außerdem gibt es dann eine zusätzliche Besuchsbegrenzung in Alten- und Pflegeheimen, eine Person für eine Stunde am Tag, sowie begrenzte Ladenöffnungszeiten bis 21:00 Uhr. Darüber hinaus tritt in dem Fall ein Verkaufsverbot alkoholischer Getränke in der Zeit von 21:00 bis 6:00 Uhr und eine Ausgangsbegrenzung mit Ausnahmen in der Zeit von 21:00 bis 5:00 Uhr ein. Es soll außerdem zu einem strengeren Vollzug der Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und belebten Straßen kommen. Die Schulen sollen im Wechsel ab der 8. Klasse, mit wenigen definierten Ausnahmen, wie z.B. den Abschlussklassen, unterrichtet werden.

Quelle: ADAC