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Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin fordert eine Lockerung der Corona-Maßnahmen. Das Infektionsschutzgesetz sei im letzten Jahr extra angepasst worden. Unter einer Inzidenz von 50 seien Lockerungen „verfassungsrechtlich zwingend geboten“. Wird eine Inzidenz von 35 unterschritten seien per Gesetz sogar nur noch „unterstützende Schutzmaßnahmen“ verpflichtend, so Mertin.
"Zwischen den verschiedenen Inzidenzen besteht ein klar definiertes Stufenverhältnis. Es ist daher verfassungsrechtlich zwingend, dass bereits bei einem stabilen Unterschreiten der Schwelle von 50 substantielle Öffnungsschritte eingeleitet werden müssen."
Das Problem sei vor allem die schwammige Formulierung des Gesetzestextes. Rheinland-Pfalz liegt aktuell bei einer Inzidenz von rund 46. In Mainz und Mainz-Bingen liegt die Kennzahl bei rund 25.