Lockerungen der Corona-Auflagen für private Feiern

Draußen dürfen sich bis zu 350 Menschen bei privaten Feiern wieder versammeln.

22.06.2020 | 08:01 Uhr

Das Land Rheinland-Pfalz lockert in dieser Woche die Auflagen für private Feiern, wie etwa bei Geburtstagen oder auch bei Hochzeiten. So sind ab Mittwoch dann künftige Veranstaltungen unter freiem Himmel mit 350 Menschen unter Beachtung der hygienischen Schutzmaßnahmen erlaubt. In geschlossenen Räumen dürfen sich maximal 150 Menschen aufhalten. Dabei gilt unter anderem aber eine Pflicht die Kontakte der Teilnehmer aufzunehmen. Des weiteren sind Chor-Auftritte wieder gestattet. Auch in Innenräumen ist Chorgesang unter Auflagen wieder möglich – vorausgesetzt das genug Abstand zum Publikum gehalten wird. Ebenfalls wieder erlaubt sind Training und wettkämpfe in Kontaktsportarten wie Judo oder Ringen.

Quelle: ADAC