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Schritt für Schritt gehen wir in Richtung Normalität. Ab heute tritt die zweite Stufe der Corona-Lockerungen in Kraft:
Maskenpflicht: Überall da, wo der Impf- und Genesenenstatus oder Tests überprüft werden kann, entfällt die Maskenpflicht. So auch zum Beispiel in den Restaurants und in der Hotellerie. Die Maskenpflicht in den Schulen entfällt aber erst am 21. März.
3G statt 2G Plus: In Restaurants und Hotelleries entfällt die 2G Plus Regel. Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen, Freizeitaktivitäten (zum Beispiel in Zoos) und Kulturbereichen (Theater, Kinos, Museen) und auch beim Sport drinnen und draußen.
Veranstaltungen: Die Clubs und Discotheken dürfen wieder öffnen. Bei Konzerten und anderen Veranstaltungen sind wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt. Im Innenbereich sind bis zu 6.000 Personen, im Außenbereich bis zu 25.000 Personen zugelassen. In diesen Fällen tritt dann aber wieder die 2G Regel in Kraft. Nur wenn weniger als 2.000 Personen anwesend sind, gilt die 3G Regel.